Das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich, Deutschland und der EU, ab dem 28. Juni 2025

04.03.2025barrierefreies Webdesign, Internet Recht

Barrierefreies Webdesign

Mit der Einführung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) werden Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regelung.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?

Das BaFG wurde am 19. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 76/2023 (für Deutschland: BGBl. 2021 I Seite 2970) veröffentlicht. Es setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie um und bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Es wurden spezifische Anforderungen für die betroffenen Produkte und Dienstleistungen festgelegt.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote den Vorschriften des BaFG genügen.

Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle privaten Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen unter seinen Anwendungsbereich fallen, mit einigen Ausnahmen: Kleinstunternehmen sind beispielsweise nicht betroffen. Weitere Details folgen in den nächsten Abschnitten. Zudem gibt es Ausnahmen, wenn die Umsetzung des Gesetzes signifikante Änderungen an einem Produkt oder einer Dienstleistung erfordert oder eine unverhältnismäßige Belastung für das Unternehmen bedeutet.

Welche Anforderungen gelten?

Barrierefreiheit gemäß dem BaFG bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen „auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind, und zwar ohne besondere Schwierigkeiten oder fremde Hilfe. Konkret heißt das, dass Informationen über mindestens zwei Sinne wahrgenommen werden müssen.

Die spezifischen Anforderungen sind in § 4 des BaFG sowie in Anlage I des Gesetzes (Anhang II der Richtlinie (EU) 2019/882) festgelegt. In diesen Dokumenten findet man auch Beispiele für mögliche Lösungen zur Erfüllung der Anforderungen.

Beispiele für Benutzeranleitungen:

Benutzeranleitungen müssen klar und verständlich sein und in mindestens zwei verschiedenen Formaten (z. B. als gedruckte Version und als Sprachausgabe) zur Verfügung stehen. Der Text sollte so gestaltet sein, dass er auch für sehbehinderte Personen gut lesbar ist, wobei Aspekte wie Schriftart, -größe, Kontrast sowie Abstand zwischen Zeilen und Absätzen berücksichtigt werden müssen.

Beispiele für Onlineshops:

In Online-Shops müssen Informationen ebenfalls über mindestens zwei Kanäle zugänglich sein, beispielsweise durch eine Vorlesefunktion für Texte. Die Darstellung sollte einfach sein und in einer ausreichend großen Schriftart für sehbehinderte Nutzer erfolgen.

Betroffene Produkte und Dienstleistungen:

  • Produkte: z. B. Computer, Smartphones, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und internetfähige Fernseher
  • Dienstleistungen: z. B. Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Online-Shops und Webseiten im B2C-Bereich

Eine umfassende Liste der betreffenden Produkte und Dienstleistungen ist in § 2 des BaFG bzw. für Deutschland hier zu finden.

Wer ist betroffen? Betrifft es auch Ihre Website? Machen Sie vorab den BFSG Check.

Um dies herauszufinden, können Sie hier einen Test machen

bzw. gilt laut „österreichischem Gesetz“ folgendes:

  • Hersteller, Händler und Importeure der aufgeführten Produkte
  • Anbieter der genannten Dienstleistungen
  • Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, importieren oder vertreiben (hier gelten Erleichterungen)

Welche Unternehmen sind ausgenommen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem maximalen Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des Gesetzes nicht betroffen.

Die nächsten Schritte?

Überprüfen, Sie ob Ihr Unternehmen vom BaFG betroffen ist. Ziehen Sie in Erwägung, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, und wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Für weitere Informationen zum BaFG besuchen Sie die Webseite der Wirtschaftskammer Österreich (WKO):

Auch die Website des österreichischen E-Commerce-Gütesiegels bietet nützliche Informationen und Hilfestellung.

Ist unser Webauftritt barrierefrei?

Auf welche Content Management Systeme setze ich um barrierefreie Webseiten zu erstellen?

Hier setze ich vorrangig auf CONTAO, da es bereits in seiner Grundstruktur auf Barrierefreiheit setzt.

Sie haben weitere Fragen bezüglich der technischen Umsetzung, so würde es mich freuen, wenn Sie sich mit mir in Verbindung setzen und wir weitere Schritte vorab erörtern können. Alle Möglichkeiten mit mir in Kontakt treten zu können, erfahren Sie unter Kontakt bzw. in der Fußzeile.

Weitere Informationen erhalten Sie hier im Video ab Minute 24:05 (Transkript)

Bitte beachten: Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Die Lektüre ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Fragen zur Rechtslage wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

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